Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pauschalreise
Pauschalreise, eine Reise, bei der der Reiseveranstalter von sich aus versch. Leistungen (z. B. Beförderung und Unterkunft) auswählt, miteinander verbindet und zu einem einheitl. Gesamtpreis anbietet. Beim Abschluss eines derartigen Reisevertrages gelten zum Schutz des Reisenden zwingend die Vorschriften der §§ 651 a ff. BGB.
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