Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Patrozinium
Patrozinium[lat.] das,
1) kath. Kirche: die Schutzherrschaft eines Heiligen (Patron) über die ihm geweihte Kirche. Ihm zu Ehren wird jährlich das Patronatsfest gefeiert.
2) röm. Rechtsgeschichte: die von den Großgrundbesitzern gegen den Widerstand der kaiserl. Zentralgewalt wahrgenommene Schutzfunktion für einzelne Bürger und Ortschaften.
Patrozinium[lat.] das,
1) kath. Kirche: die Schutzherrschaft eines Heiligen (Patron) über die ihm geweihte Kirche. Ihm zu Ehren wird jährlich das Patronatsfest gefeiert.
2) röm. Rechtsgeschichte: die von den Großgrundbesitzern gegen den Widerstand der kaiserl. Zentralgewalt wahrgenommene Schutzfunktion für einzelne Bürger und Ortschaften.