Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Patronat
Patronat[lat. »Schutzherrschaft«] das,
1) im alten Rom urspr. das Verhältnis des Grundherrn zu seinen Hintersassen, später das des Freilassers zum Freigelassenen, des Anwalts zum Klienten, des einflussreichen Römers (z. B. Senator, ehem. Magistrat) zu Provinzen und Gemeinden, deren Interessen er politisch und gerichtlich vertrat.
2) kath. Kirche: das schützende Verhältnis eines Heiligen zu der Person oder dem Sachbereich, für die man ihn als Patron anruft. (Schutzheiliger)
3) kirchl. Rechtsgeschichte: (P.-Recht) Rechtsbeziehung zw. kath. oder evang. Kirche und dem Stifter einer Kirche oder eines Benefiziums bzw. dessen Rechtsnachfolger (Kirchenpatron). Dessen Recht, Vorschläge für die Besetzung eines kirchl. Amtes machen zu dürfen, beruhte auf dem mittelalterl. Eigenkirchenwesen (Eigenkirche) und konnte deshalb auch von Laien (Laien-P.) wahrgenommen werden. Zu den Pflichten gehörte v. a. die Übernahme der Baulast. Die früheren P. sind heute sowohl in der kath. als auch in der evang. Kirche fast überall aufgehoben worden.
Patronat[lat. »Schutzherrschaft«] das,
1) im alten Rom urspr. das Verhältnis des Grundherrn zu seinen Hintersassen, später das des Freilassers zum Freigelassenen, des Anwalts zum Klienten, des einflussreichen Römers (z. B. Senator, ehem. Magistrat) zu Provinzen und Gemeinden, deren Interessen er politisch und gerichtlich vertrat.
2) kath. Kirche: das schützende Verhältnis eines Heiligen zu der Person oder dem Sachbereich, für die man ihn als Patron anruft. (Schutzheiliger)
3) kirchl. Rechtsgeschichte: (P.-Recht) Rechtsbeziehung zw. kath. oder evang. Kirche und dem Stifter einer Kirche oder eines Benefiziums bzw. dessen Rechtsnachfolger (Kirchenpatron). Dessen Recht, Vorschläge für die Besetzung eines kirchl. Amtes machen zu dürfen, beruhte auf dem mittelalterl. Eigenkirchenwesen (Eigenkirche) und konnte deshalb auch von Laien (Laien-P.) wahrgenommen werden. Zu den Pflichten gehörte v. a. die Übernahme der Baulast. Die früheren P. sind heute sowohl in der kath. als auch in der evang. Kirche fast überall aufgehoben worden.