Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Patrimonialgerichtsbarkeit
Patrimonialgerichtsbarkeit,früher die mit dem Besitz meist eines Ritterguts (Patrimonium) verbundene niedere Gerichtsbarkeit über die Hintersassen, wurde i. d. R. durch einen auf Vorschlag des Gutsherrn vom Staat bestellten Gerichtshalter (Justiziar) ausgeübt; 1877 in Dtl. endgültig abgeschafft.
Patrimonialgerichtsbarkeit,früher die mit dem Besitz meist eines Ritterguts (Patrimonium) verbundene niedere Gerichtsbarkeit über die Hintersassen, wurde i. d. R. durch einen auf Vorschlag des Gutsherrn vom Staat bestellten Gerichtshalter (Justiziar) ausgeübt; 1877 in Dtl. endgültig abgeschafft.