Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Patentanwalt
Patẹntanwalt,Berater und Vertreter auf dem Gebiet des Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenwesens; freier Beruf, dessen Zulassungsvoraussetzungen (abgeschlossenes techn. oder naturwiss. Studium, jurist. Prüfung, techn. Praxis, Vorbereitungszeit) in der P.-Ordnung vom 7. 9. 1966 sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung i. d. F. v. 8. 12. 1977 geregelt sind. Ergänzend gilt EG-Recht.
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