Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Patentamt
Patẹntamt(Deutsches P.), dem Bundesjustizministerium unterstellte Behörde in München, 1949 als Nachfolgerin des Reichs-P. errichtet. Das P. ist im gesamten Bundesgebiet zuständig für die Erteilung von Patenten, für Einsprüche dagegen, für die Eintragung und Löschung von Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmustern. Seit 1978 gibt es das Europ. P. (Patent).
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