Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pate
Pate[mhd. pade, zu lat. pater »Vater«],
1) christl. Kirchen: der Zeuge oder die Zeugin (Patin) bei der Taufe (ggf. auch bei der Firmung); urspr. der Bürge der erwachsenen Taufbewerber (Katechumenen; Katechese); mit dem Aufkommen der Kindertaufe (Ende 2. Jh.) außerdem der mündige Vertreter des noch unmündigen Täuflings, der für diesen das Glaubensbekenntnis ablegt. Der P. übernimmt im Verständnis der christl. Kirchen neben den Eltern Mitverantwortung für die christl. Erziehung des Patenkindes. Das Recht zum Patenamt kann Kirchenmitgl. im Rahmen der Kirchenzucht (zeitweilig) entzogen werden.
2) umgangssprachlich: Oberhaupt einer mafiosen Organisation.
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