Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Partnerschaftsgesellschaft
Pạrtnerschaftsgesellschaft, seit dem 1. 7. 1995 rechtlich möglicher Zusammenschluss mehrerer natürl. Personen zur Ausübung eines freien Berufs in Form einer Gesellschaft des privaten Rechts. Grundlage ist das P.-Ges. vom 25. 7. 1994. Die P. erlaubt es Angehörigen freier Berufe, sich wie gewerblich Tätige zu organisieren und sich in einer registerfähigen personengesellschaftsrechtl. Form zusammenzuschließen. Der P.-Vertrag bedarf der Schriftform; die P. wird in Partnerschaftsregister beim Amtsgericht eingetragen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Partnerschaftsgesellschaft