Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Partitur
Partitur[italien.] die, die Aufzeichnung sämtl. Stimmen eines Musikstücks in Notenschrift auf übereinander liegenden Liniensystemen, sodass die gleichzeitig erklingenden Noten untereinander stehen. Für die Reihenfolge der Instrumente hat sich seit der Wiener Klassik die Anordnung herausgebildet (von oben nach unten): Holzbläser (Flöten, Oboen, Klarinetten, Fagotte), Blechbläser (Hörner, Trompeten, Posaunen, Tuba), Pauken u. a. Schlagzeug (hier auch Harfe, Klavier, Celesta, Xylophon u. a.), Streicher (Violinen, Viola, Violoncello, Kontrabass). Chor- und Solostimmen stehen über dem Bass, konzertierende Instrumente über der 1. Violine. Die Klavier-P. ist ein Klavierauszug, der die Stimmen in P.-Form enthält.
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