Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Partisan
Partisan[frz.-italien.] der, Freischärler, Widerstandskämpfer. P. bilden Gruppen oder Verbände von Freiwilligen aus den Bewohnern eines besetzten Gebietes, um außerhalb der Streitkräfte den Kampf gegen den eingedrungenen Kriegsgegner zu führen. Das ältere Völkerrecht ließ sie als »Irreguläre« schutzlos, die Haager Landkriegsordnung vom 18. 10. 1907 erstreckte ihren Schutz auf »Freiwilligenkorps« nur, sofern sie einen verantwortl. Führer haben, ein bestimmtes ständig benutztes und aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen, die Waffen offen führen und die Gesetze und Bräuche des Krieges achten. Unter denselben Voraussetzungen sind die P. durch das Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde und durch das Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen (beide vom 12. 8. 1949) als »legale Kombattanten« geschützt. (Guerilla)
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