Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Partie
Partie[frz.] die,
1) allg.: Teil, Abschnitt, Ausschnitt.
2) Betriebswirtschaft: bestimmte, qualitativ homogene Menge an Werkstoffen, aus denen in einem entsprechenden Produktionsverfahren (P.-Fertigung) eine homogene Menge an Endprodukten erzeugt wird.
3) Handel: größerer Warenposten; auch zu normalen Preisen unverkäufl. Ware (Partieware).
4) Musik: die Gesangsrolle in Oper und Operette.
5) Sport und Spiel: Durchgang, Runde (Schach, Billard).
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