Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Parteienfinanzierung
Parteienfinanzierung,die Deckung der laufenden Kosten der Arbeit polit. Parteien und ihrer Wahlkampfkosten aus Beiträgen von Mitgl. und Mandatsträgern, Einnahmen, die eine Partei z. B. aus ihrem Vermögen und Veröffentlichungen erzielt, Spenden und staatl. Zuschüssen. In Dtl. müssen die Parteien über die Herkunft und die Verwendung ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft ablegen. In einem Urteil vom April 1992 stellte das Bundesverfassungsgericht entgegen seiner vorherigen Rechtsprechung fest, dass der Staat verfassungsrechtlich nicht gehindert ist, die Parteien für ihre allgemeinen Aufgaben aus Haushaltsmitteln zu subventionieren. Es legte aber die Obergrenze für den Anteil der staatl. Finanzierung an den Etats dieser Parteien mit 50 % ihrer Gesamteinnahmen (relative Obergrenze) fest. Das Parteiengesetz i. d. F. v. 31. 1. 1994 trägt dem Urteil Rechnung. Es begrenzt zudem den Gesamtumfang der staatl. P. auf eine bestimmte Summe (absolute Obergrenze, ab 1. 1. 1998 245 Mio. DM).
Literatur:
Arnim, H. H. von: Die Partei, der Abgeordnete u. das Geld. Mainz 1991.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Parteienfinanzierung