Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Parteibetrieb
Parteibetrieb,Form des Zivilprozesses, die den Parteien Beginn und Durchführung des Prozesses überlässt; Ggs. Offizialbetrieb (Amtsbetrieb). Die ZPO regelt ein Mischsystem; das Ingangsetzen wird durch die Parteien, das Inganghalten durch das Gericht betrieben.
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