Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Part
Pạrt[von lat. pars »Anteil«, »Teil«] der,
1) Musik: der für ein Instrument oder eine Singstimme vorgesehene, separat geschriebene oder gedruckte Teil einer Komposition.
2) Seehandelsrecht: (Schiffspart) Miteigentumsanteil eines Mitreeders an Schiff und Zubehör. Eine Partenreederei ist eine gemeinschaftlich betriebene Reederei mehrerer Personen mit einem ihnen gemeinsam gehörenden Schiff.
3) Theater: Rolle in einem Stück.
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