Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Parlamentär
Parlamentär[frz.] der, im Kriegsvölkerrecht Unterhändler zw. Krieg führenden Parteien, kenntlich an einer weißen Flagge (der Missbrauch der P.-Flagge gilt als Kriegsverbrechen). Der P. ist nach dem Völkerrecht unverletzlich.
Parlamentär[frz.] der, im Kriegsvölkerrecht Unterhändler zw. Krieg führenden Parteien, kenntlich an einer weißen Flagge (der Missbrauch der P.-Flagge gilt als Kriegsverbrechen). Der P. ist nach dem Völkerrecht unverletzlich.