Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Parlamentsnötigung
Parlamẹntsnötigung(Nötigung von Verfassungsorganen), Straftat, die begeht, wer ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder die Bundesversammlung rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinn auszuüben; mit Freiheitsentzug von einem bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht (§ 105 StGB).
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