Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Parlamentsausschüsse
Parlamẹntsausschüsse,aus Abgeordneten zusammengesetzte Organe der Volksvertretung. Die Ausschüsse des Bundestages sind z. T. im GG zwingend (Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Art. 45a GG) oder fakultativ (Untersuchungsausschüsse, Art. 44 GG), zu einem größeren Teil nur in der Geschäftsordnung vorgesehen. Die wesentl. Sacharbeit des Bundestages, bes. die Gesetzesberatung, wird in den Ausschüssen geleistet. Die Zahl der Mitgl. bestimmt das Parlament, die Zusammensetzung regelt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen, diese benennen die Mitglieder.
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