Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Parität
Parität[lat. zu par »gleich«] die,
1) allg.: (zahlenmäßige) Gleichheit, Gleichstellung. Die parität. Besetzung eines Gremiums erfolgt unter gleichmäßiger Berücksichtigung versch. Gruppen; parität. Mitbestimmung.
2) Geldwesen: als Währungs-P. (direkte P.) das von den Währungsbehörden in einem System fester Wechselkurse festgelegte Austauschverhältnis zwischen inländ. Währung und einem anderen Wertträger wie dem Sonderziehungsrecht (SZR-P.), dem Gold (Gold-P.) oder einer anderen Währungseinheit (z. B. US-Dollar; Dollar-P.). Die Kurs-P. (indirekte P.) ist das Wertverhältnis zweier Währungen aufgrund von Angebot und Nachfrage an Devisenbörsen. (Kaufkraftparität)
3) Physik: eine Quantenzahl zur Kennzeichnung des Verhaltens von physikal. Zuständen oder Elementarteilchen gegenüber räuml. Spiegelungen, häufig am Koordinatenursprungspunkt, die die Werte +1 (gerade bzw. positive P.) oder —1 (ungerade bzw. negative P.) annehmen kann. Die frühere Annahme, dass bei Wechselwirkungen zw. Elementarteilchen grundsätzlich die P. erhalten bleibe (Erhaltung der P.), d. h., dass zu jedem Gegenstand auch sein Spiegelbild in der Natur realisierbar sein solle, wurde 1956 durch T. D. Lee und C. N. Yang (Nobelpreis für Physik 1957) entkräftet. Sie entdeckten die Nichterhaltung der P. (P.-Verletzung) bei schwachen Wechselwirkungen (Mesonenzerfälle, Betazerfall), die auf den Eigenschaften der dabei stets auftretenden Neutrinos beruht. Daraus folgt, dass Neutrino und Antineutrino nicht ident. Teilchen sind (CPT-Theorem).
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