Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pariser Verträge
Pariser Verträge,am 23. 10. 1954 in Paris unterzeichnetes und am 5. 5. 1955 in Kraft getretenes Vertragswerk, das zum Gewinn der Souveränität für die Bundesrep. Dtl. und zu ihrer Einbeziehung in das westeurop.-amerikan. Bündnissystem führte. Vorausgegangen waren die Bonner Verträge von 1952 (Deutschlandvertrag), die nach dem Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft nicht verwirklicht worden waren. Die P. V. beruhen auf der Londoner Neunmächtekonferenz (28. 9.-3. 10. 1954) zw. Belgien, der Bundesrep. Dtl., Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden und den USA. Sie bestehen aus dem Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes, dem Vertrag über den Aufenthalt ausländ. Streitkräfte in der Bundesrep. Dtl., dem Protokoll über den Beitritt der Bundesrep. Dtl. und Italiens zum geänderten und ergänzten Brüsseler Vertrag vom 17. 3. 1948 und damit zur Westeuropäischen Union, dem Protokoll über den Beitritt der Bundesrep. Dtl. zur NATO und dem Abkommen über das Statut der Saar zw. Frankreich und der Bundesrep. Dtl. (Saarland). Die P. V. bildeten bis zum Inkrafttreten des Zwei-plus-vier-Vertrages (15. 3. 1991) die völkerrechtl. Grundlage der Bundesrep. Dtl. in ihren äußeren Beziehungen.
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