Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pariser Verbandsübereinkunft
Pariser Verbandsübereinkunft,Abk. PVÜ (Pariser Übereinkunft, Pariser Union), 1883 in Paris abgeschlossene Internat. Konvention zum Schutz des gewerbl. Eigentums, mehrfach revidiert (zuletzt in Stockholm 1967). Der PVÜ gehören die meisten Staaten der Welt (auch Dtl., Österreich, Schweiz) an. Die Angehörigen der Verbandsländer genießen Rechtsschutz für Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken, Handelsnamen, Herkunfts- und Ursprungsangaben sowie gegen unlauteren Wettbewerb. - Sonderabkommen von Mitgl.staaten der PVÜ sind u. a. das Madrider Markenabkommen (1891), das Rechtsschutz von Fabrik- und Handelsmarken in allen Vertragsstaaten entsprechend dem jeweiligen nat. Recht gewährt; das Madrider Herkunftsabkommen (1891), das der Unterdrückung falscher Herkunftsangaben auf Waren dient. Heute wird die PVÜ auf einzelnen Gebieten von neueren europ. Abkommen überlagert (Patent).
Pariser Verbandsübereinkunft,Abk. PVÜ (Pariser Übereinkunft, Pariser Union), 1883 in Paris abgeschlossene Internat. Konvention zum Schutz des gewerbl. Eigentums, mehrfach revidiert (zuletzt in Stockholm 1967). Der PVÜ gehören die meisten Staaten der Welt (auch Dtl., Österreich, Schweiz) an. Die Angehörigen der Verbandsländer genießen Rechtsschutz für Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken, Handelsnamen, Herkunfts- und Ursprungsangaben sowie gegen unlauteren Wettbewerb. - Sonderabkommen von Mitgl.staaten der PVÜ sind u. a. das Madrider Markenabkommen (1891), das Rechtsschutz von Fabrik- und Handelsmarken in allen Vertragsstaaten entsprechend dem jeweiligen nat. Recht gewährt; das Madrider Herkunftsabkommen (1891), das der Unterdrückung falscher Herkunftsangaben auf Waren dient. Heute wird die PVÜ auf einzelnen Gebieten von neueren europ. Abkommen überlagert (Patent).