Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Parallelwährung
Parallelwährung,Währungssystem, in dem zwei Edelmetalle (meist Gold und Silber) frei ausprägbar sind und als gesetzl. Zahlungsmittel gelten. Zw. den Metallen besteht im Ggs. zur Doppelwährung kein festes Wertverhältnis.
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