Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Parafiski
Parafiski(Hilfsfiski, intermediäre Finanzgewalten, Finanzintermediäre), Institutionen zw. dem öffentl. und dem privaten Bereich, die an der Erfüllung öffentl. Aufgaben mitwirken. Die P. verfügen über organisator. Selbstverw. und finanziell weitgehende Autonomie mit kollektiver Finanzierung, z. B. über Zwangsabgaben (Pflichtbeiträge zur gesetzl. Sozialversicherung u. a.), oder weitgehend autonom verwalteten staatl. Zuschüssen. Als P. gelten u. a. die gesetzl. Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Ind.- und Handelskammern sowie Landwirtschaftskammern, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sowie die öffentlich-rechtl. Rundfunkanstalten.
Parafiski(Hilfsfiski, intermediäre Finanzgewalten, Finanzintermediäre), Institutionen zw. dem öffentl. und dem privaten Bereich, die an der Erfüllung öffentl. Aufgaben mitwirken. Die P. verfügen über organisator. Selbstverw. und finanziell weitgehende Autonomie mit kollektiver Finanzierung, z. B. über Zwangsabgaben (Pflichtbeiträge zur gesetzl. Sozialversicherung u. a.), oder weitgehend autonom verwalteten staatl. Zuschüssen. Als P. gelten u. a. die gesetzl. Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Ind.- und Handelskammern sowie Landwirtschaftskammern, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sowie die öffentlich-rechtl. Rundfunkanstalten.