Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Papst
Papst[lat. papa »Vater«], das Oberhaupt der katholischen Kirche mit den amtl. Titeln Bischof von Rom, Stellvertreter Jesu Christi, Nachfolger des Apostelfürsten, Oberhaupt der universalen Kirche, Patriarch des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der röm. Kirchenprovinz, Souverän des Staates der Vatikanstadt; Ehrentitel und Anrede »Heiliger Vater«; Selbstbez. oft »Servus Servorum Dei« (»Diener der Diener Gottes«; erstmals im 6. Jh.); andere Bez. zur Kennzeichnung seiner Stellung innerhalb der kirchl. Hierarchie »Summus Pontifex« (seit dem 13. Jh.) und »Pontifex maximus« (seit dem 14. Jh.). Kirchenrechtlich ist der P. Träger der obersten Leitungsvollmacht und (seit 1870) unfehlbare Lehrautorität in Glaubensfragen (Unfehlbarkeit) innerhalb der kath. Kirche. Völkerrechtlich ist er ein Souverän eigenen Rechts mit allen sich daraus ergebenden Befugnissen (v. a. dem aktiven und passiven Gesandtschaftsrecht, der diplomat. Immunität und dem Recht zur Einrichtung eigener staatl. [Verwaltungs-]Behörden). - Nach kath. Verständnis steht er in der direkten und ununterbrochenen Nachfolge des Apostels Petrus und beansprucht unter ausdrückl. Berufung auf Mt. 16, 18 f. auch nach dem 2. Vatikan. Konzil höchste apostol. Amtsgewalt(Petrusamt). Die Kirchen der anderen christl. Konfessionen, die allenfalls einen Ehrenprimat des P. anzuerkennen gewillt sind, sehen in diesem päpstl. Anspruch ein großes Hindernis, das einer Wiedervereinigung der Kirchen im Wege steht. Zur Anrede P. Papa; Bestellung zum P. Papstwahl. - Ob der P. seinen Nachfolger bindend bestimmen könne (Designation), ist strittig. - Als Gegen-P. wird derjenige bezeichnet, der eine P.-Wahl annimmt, obwohl bereits ein P. nach kanon. Recht gewählt ist (oft nicht zu entscheiden). Seit dem 11. Jh. legt der neu gewählte P. seinen bürgerl. Namen ab und nimmt einen P.-Namen an (Ausnahmen: Hadrian VI. [1522-23] und Marcellus II. [1555]). Den ersten Doppelnamen trug Johannes Paul I.
▣ Literatur:
Ohlig, K.-H.: Braucht die Kirche einen P.? Düsseldorf 1973.
⃟ Kelly, J. N. D.: Reclams Lexikon der Päpste. A. d. Engl. Stuttgart 1988.
⃟ Schatz, K.: Der päpstl. Primat. Würzburg 1990.
Papst[lat. papa »Vater«], das Oberhaupt der katholischen Kirche mit den amtl. Titeln Bischof von Rom, Stellvertreter Jesu Christi, Nachfolger des Apostelfürsten, Oberhaupt der universalen Kirche, Patriarch des Abendlandes, Primas von Italien, Erzbischof und Metropolit der röm. Kirchenprovinz, Souverän des Staates der Vatikanstadt; Ehrentitel und Anrede »Heiliger Vater«; Selbstbez. oft »Servus Servorum Dei« (»Diener der Diener Gottes«; erstmals im 6. Jh.); andere Bez. zur Kennzeichnung seiner Stellung innerhalb der kirchl. Hierarchie »Summus Pontifex« (seit dem 13. Jh.) und »Pontifex maximus« (seit dem 14. Jh.). Kirchenrechtlich ist der P. Träger der obersten Leitungsvollmacht und (seit 1870) unfehlbare Lehrautorität in Glaubensfragen (Unfehlbarkeit) innerhalb der kath. Kirche. Völkerrechtlich ist er ein Souverän eigenen Rechts mit allen sich daraus ergebenden Befugnissen (v. a. dem aktiven und passiven Gesandtschaftsrecht, der diplomat. Immunität und dem Recht zur Einrichtung eigener staatl. [Verwaltungs-]Behörden). - Nach kath. Verständnis steht er in der direkten und ununterbrochenen Nachfolge des Apostels Petrus und beansprucht unter ausdrückl. Berufung auf Mt. 16, 18 f. auch nach dem 2. Vatikan. Konzil höchste apostol. Amtsgewalt(Petrusamt). Die Kirchen der anderen christl. Konfessionen, die allenfalls einen Ehrenprimat des P. anzuerkennen gewillt sind, sehen in diesem päpstl. Anspruch ein großes Hindernis, das einer Wiedervereinigung der Kirchen im Wege steht. Zur Anrede P. Papa; Bestellung zum P. Papstwahl. - Ob der P. seinen Nachfolger bindend bestimmen könne (Designation), ist strittig. - Als Gegen-P. wird derjenige bezeichnet, der eine P.-Wahl annimmt, obwohl bereits ein P. nach kanon. Recht gewählt ist (oft nicht zu entscheiden). Seit dem 11. Jh. legt der neu gewählte P. seinen bürgerl. Namen ab und nimmt einen P.-Namen an (Ausnahmen: Hadrian VI. [1522-23] und Marcellus II. [1555]). Den ersten Doppelnamen trug Johannes Paul I.
▣ Literatur:
Ohlig, K.-H.: Braucht die Kirche einen P.? Düsseldorf 1973.
⃟ Kelly, J. N. D.: Reclams Lexikon der Päpste. A. d. Engl. Stuttgart 1988.
⃟ Schatz, K.: Der päpstl. Primat. Würzburg 1990.