Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pair
Pair[pɛ:r; frz., zu lat. par »gleich«] der, in Frankreich der Angehörige eines politisch bevorrechtigten Kreises innerhalb des Hochadels. Die P.-Würde ging aus der Tätigkeit der königl. Vasallen als Urteilsfinder im königl. Lehnshof hervor. In Frankreich gab es seit Ende des 12. Jh. sechs geistl. und sechs weltl. P. Die Verf. von 1791 beseitigte die Pairien, Ludwig XVIII. führte sie wieder ein; 1814-48 bildeten sie die P.-Kammer (Erste Kammer). Über die P. in England Peer.
Pair[pɛ:r; frz., zu lat. par »gleich«] der, in Frankreich der Angehörige eines politisch bevorrechtigten Kreises innerhalb des Hochadels. Die P.-Würde ging aus der Tätigkeit der königl. Vasallen als Urteilsfinder im königl. Lehnshof hervor. In Frankreich gab es seit Ende des 12. Jh. sechs geistl. und sechs weltl. P. Die Verf. von 1791 beseitigte die Pairien, Ludwig XVIII. führte sie wieder ein; 1814-48 bildeten sie die P.-Kammer (Erste Kammer). Über die P. in England Peer.