Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pactum
Pạctum [lat. »Vertrag«] das, Recht: im röm. Recht jede schuldrechtl. Vereinbarung, im Ggs. zum formstrengen Vertrag (»Contractus«).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Pactum