Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Pachtgebiet
Pachtgebiet,Völkerrecht: Gebiet eines Staates, das dieser durch Vertrag langfristig einem anderen Staat überlässt, bes. zur Nutzung von Häfen und zur Anlegung von Stützpunkten. Das P. bleibt Staatsgebiet des verpachtenden Staates, doch wird dem pachtenden Staat die Gebietshoheit eingeräumt.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Pachtgebiet