Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
			
						
			öffentlicher Glaube
                        
öffentlicher Glaube,der rechtl. Grundsatz, dass der Inhalt bestimmter öffentl. Bücher (Grundbuch, Handelsregister, Güterrechtsregister) zugunsten der auf ihn vertrauenden Personen so lange als richtig gilt, bis er widerlegt ist (Publizitätsprinzip).
			
		
		öffentlicher Glaube,der rechtl. Grundsatz, dass der Inhalt bestimmter öffentl. Bücher (Grundbuch, Handelsregister, Güterrechtsregister) zugunsten der auf ihn vertrauenden Personen so lange als richtig gilt, bis er widerlegt ist (Publizitätsprinzip).

