Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
öffentlicher Glaube
öffentlicher Glaube,der rechtl. Grundsatz, dass der Inhalt bestimmter öffentl. Bücher (Grundbuch, Handelsregister, Güterrechtsregister) zugunsten der auf ihn vertrauenden Personen so lange als richtig gilt, bis er widerlegt ist (Publizitätsprinzip).
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