Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
öffentliche Unternehmen
öffentliche Unternehmen,Unternehmen im Besitz oder unter maßgebl. Beteiligung von öffentlich-rechtl. Körperschaften (Bundesbetriebe, kommunale Betriebe), denen auch die Gewinne zufließen. Bundes- und Landesbetriebe werden auch als Staatsbetriebe (Staatsunternehmen) bezeichnet. Neben den im Alleinbesitz der öffentl. Hand befindl. Unternehmen bestehen gemischtwirtsch. Unternehmen, an denen auch private Kapitaleigner beteiligt sind. Ö. U. treten in Organisationsformen des Privatrechts (AG, GmbH) oder des öffentl. Rechts auf, hier meist als öffentlich-rechtl. Körperschaften (z. B. kommunale Zweckverbände, Sparkassen), organisatorisch und rechtlich unselbstständige Regiebetriebe oder als organisatorisch verselbstständigte Eigenbetriebe.
Literatur:
K. Chmielewicz Handwörterbuch der öffentl. Betriebswirtschaft, hg. v. u. a. Stuttgart 1989.
Mühlenkamp, H.: Ö. U. München u. a. 1994.
Perspektiven ö. U. in der Wirtschafts- u. Rechtsordnung der Europ. Union, hg. v. H. Cox, 2 Bde. Baden-Baden 1995-96.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: öffentliche Unternehmen