Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
öffentliche Sicherheit und Ordnung
öffentliche Sicherheit und Ordnung,Grundbegriff des Polizeirechts. Die öffentl. Sicherheit umfasst den Bestand des Staates, seiner Einrichtungen und Symbole, das ungehinderte Funktionieren seiner Organe, die verfassungsmäßigen Rechtsnormen sowie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre und Vermögen des Einzelnen. Unter öffentl. Ordnung versteht man jene ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, die nach Auffassung einer überwiegenden Mehrheit zu den unerlässl. Voraussetzungen eines erträgl. und friedl. Zusammenlebens gehören.
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