Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
öffentliche Hand
öffentliche Hand,Bez. für die Gesamtheit der jurist. Personen des öffentl. Rechts (v. a. Bund, Länder und Gemeinden).
öffentliche Hand,Bez. für die Gesamtheit der jurist. Personen des öffentl. Rechts (v. a. Bund, Länder und Gemeinden).