Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
öffentliche Güter
öffentliche Güter,allg. alle tatsächlich öffentlich angebotenen Güter und Leistungen (Kollektivgüter), in der Finanzwiss. nur solche Güter und Leistungen, die aufgrund ihrer Eigenart im marktwirtsch. Prozess nicht angeboten und deshalb durch den Staat bereitgestellt werden, da sie nicht individuell genutzt werden können (z. B. äußere und innere Sicherheit). Die Besonderheit der ö. G. besteht darin, dass (insbesondere wegen ihrer Unteilbarkeit) das für die Marktwirtschaft charakterist. Ausschlussprinzip nicht gilt, d. h., dass Wirtschaftssubjekte, die nicht bereit sind, für diese Güter zu zahlen (»Trittbrettfahrer«), von der Nutzung nicht ausgeschlossen werden können. Davon zu unterscheiden sind meritor. Güter, bei denen der Staat bewusst in das Marktgeschehen eingreift, um das Verhalten der Wirtschaftssubjekte zu korrigieren, z. B. öffentl. Schulen.
Literatur:
Arnold, V.: Theorie der Kollektivgüter. München 1992.
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