Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
öffentliche Aufträge
öffentliche Aufträge, die Aufträge von Bund, Ländern, Gemeinden u. a. öffentlich-rechtl. Körperschaften zur Beschaffung von Gütern. Die durch ö. A. vorgenommenen staatl. Käufe werden in der volkswirtschaftl. Gesamtrechnung als Teil des Staatsverbrauchs und Bruttoinvestitionen, in der Finanzstatistik als laufender Sachaufwand und Sachinvestitionen verbucht.
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