Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
öffentliche Auftragsvergabe
öffentliche Auftragsvergabe, Verfahren der Vergabe öffentl. Aufträge zur Beschaffung von Gütern und Leistungen (bes. öffentl. Investitionen) gemäß der Verdingungsordnungen für Leistungen (VOL) bzw. für Bauleistungen (VOB), der VO für Preise bei öffentl. Aufträgen nebst den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP). Grundsätzlich müssen öffentl. Aufträge zunächst öffentlich ausgeschrieben werden, um den günstigsten Anbieter zu ermitteln; nur in Ausnahmefällen kann auf eine Ausschreibung verzichtet werden (freihändige Vergabe). Dadurch soll die ö. A. möglichst transparent werden und eine Beschaffung zu günstigen Bedingungen ermöglichen. (Verdingung)
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