Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
öffentliche Anstalt
öffentliche Anstalt,überwiegend nicht rechtsfähige Anstalt der öffentl. Verwaltung (z. B. kommunale Versorgungsbetriebe, Schulen); Verwaltungsträger sind Gemeinde, Stadt u. a.; abzugrenzen ist die Anstalt des öffentlichen Rechts. In der Schweiz wird als ö. A. der Teil der öffentl. Verw. bezeichnet, der den staatl. Interessen unmittelbar zu dienen bestimmt ist, z. B. Schulen, Armee.
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