Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
öffentlich-rechtliche Kreditinstitute
öffentlich-rechtliche Kredit|institute, Sammelbez. für vom Staat bzw. öffentl. Körperschaften in nicht privatwirtschaftl. Rechtsform betriebene Kreditinstitute; Ggs.: private Banken. Zu den ö.-r. K. gehören Sparkassen, Landesbanken/Girozentralen, öffentlich-rechtl. Grundkreditanstalten und Spezialbanken (z. B. Kreditanstalt für Wiederaufbau).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: öffentlich-rechtliche Kreditinstitute