Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Österreich-Ungarn
Österreich-Ụngarn(amtlich 1869-1918 Österreichisch-Ungarische Monarchie, volkstümlich auch Donaumonarchie), ehem. Vielvölkerstaat in Mittel- und SO-Europa, mit (1914) 676 615 km2 und (1910) 51,39 Mio. Ew. nach Russland territorial zweitgrößte europ. Großmacht vor dem Ersten Weltkrieg.
Staatsrechtlich war Ö.-U. eine Realunion mit einem verfassungsrechtlich allen Kronländern gemeinsamen erbl. Herrscher und eine Doppelmonarchie zweier gleichberechtigter Reichsteile, des österr. (Zisleithanien; Kaiserreich) und des ungar. (Transleithanien; Königreich). Gemeinsam verwalteten beide Bosnien und Herzegowina (1878 besetzt, seit 1908 Reichsland). Nach dem österr.-ungar. Ausgleich 1867 (Unterscheidung zw. zentralistisch - z. B. Außenpolitik, Heerwesen, Finanzen - und föderalistisch-eigenverantwortlich verwalteten Ressorts) erfolgte die Gesamtreg. der Donaumonarchie ohne Gesamtverf. in den als gemeinsam bestimmten Angelegenheiten durch kaiserl. und königl. (k. u. k.) Ministerien, den Gemeinsamen Ministerrat bzw. Delegationen. In den übrigen innenpolit. Angelegenheiten handelten beide Reichshälften in abgestufter Selbstständigkeit: durch eigene kaiserlich-königl. (k. k.) bzw. königlich-ungar. Reg. (k.) und eigene Zweikammervolksvertretungen. Ungelöst blieb die Nationalitätenfrage. (Österreich, Geschichte)
▣ Literatur:
Galántai, J.: Der österreichisch-ungar. Dualismus 1867-1918. A. d. Ungar. Wien u. a. 1990.
Österreich-Ụngarn(amtlich 1869-1918 Österreichisch-Ungarische Monarchie, volkstümlich auch Donaumonarchie), ehem. Vielvölkerstaat in Mittel- und SO-Europa, mit (1914) 676 615 km2 und (1910) 51,39 Mio. Ew. nach Russland territorial zweitgrößte europ. Großmacht vor dem Ersten Weltkrieg.
Staatsrechtlich war Ö.-U. eine Realunion mit einem verfassungsrechtlich allen Kronländern gemeinsamen erbl. Herrscher und eine Doppelmonarchie zweier gleichberechtigter Reichsteile, des österr. (Zisleithanien; Kaiserreich) und des ungar. (Transleithanien; Königreich). Gemeinsam verwalteten beide Bosnien und Herzegowina (1878 besetzt, seit 1908 Reichsland). Nach dem österr.-ungar. Ausgleich 1867 (Unterscheidung zw. zentralistisch - z. B. Außenpolitik, Heerwesen, Finanzen - und föderalistisch-eigenverantwortlich verwalteten Ressorts) erfolgte die Gesamtreg. der Donaumonarchie ohne Gesamtverf. in den als gemeinsam bestimmten Angelegenheiten durch kaiserl. und königl. (k. u. k.) Ministerien, den Gemeinsamen Ministerrat bzw. Delegationen. In den übrigen innenpolit. Angelegenheiten handelten beide Reichshälften in abgestufter Selbstständigkeit: durch eigene kaiserlich-königl. (k. k.) bzw. königlich-ungar. Reg. (k.) und eigene Zweikammervolksvertretungen. Ungelöst blieb die Nationalitätenfrage. (Österreich, Geschichte)
▣ Literatur:
Galántai, J.: Der österreichisch-ungar. Dualismus 1867-1918. A. d. Ungar. Wien u. a. 1990.