Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
offene Tür
offene Tür,im Völkerrecht das Prinzip, wonach die wirtsch. Betätigung, jedenfalls aber der Handel auf einem bestimmten Gebiet, allen Staaten und ihren Bürgern unter gleichen Bedingungen gestattet wird; entstand im 19. Jh. im Konflikt gegen die koloniale Monopolisierung des Handels.
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