Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
objektives Strafverfahren
objektives Strafverfahren,selbstständiges Strafverfahren, das nicht auf Verurteilung einer bestimmten Person zielt, sondern auf Einziehung, Verfall, Vernichtung oder Unbrauchbarmachung von Gegenständen, die durch eine Straftat hervorgebracht (Falschgeld), zu einer solchen gebraucht oder bestimmt worden sind (z. B. Waffen; §§ 73 ff. StGB, 413 ff. StPO).
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