Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Outrightgeschäft
Outrightgeschäft ['aʊtraɪt-, engl.] (Sologeschäft), Termingeschäft ohne gleichzeitigen Abschluss eines Gegengeschäfts am Kassamarkt. Beim Outright-Devisengeschäft wird z. B. ein Devisenbetrag zu einem bestimmten Fälligkeitsdatum entweder nur ge- oder nur verkauft. Dadurch entsteht ein Kursänderungsrisiko, oder eine entgegengesetzte Risikoposition wird abgedeckt. O. werden u. a. bei Spekulation auf Devisenkursänderung oder zur Kurssicherung abgeschlossen.
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