Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Organschaft
Organschaft,Rechtsverhältnis zw. zwei oder mehreren Unternehmen, die rechtlich selbstständig, aber wirtsch. und organisatorisch voneinander abhängig sind. Eine O. ist gegeben, wenn eine jurist. Person (AG, GmbH) wirtsch., finanziell und organisatorisch wie eine Betriebsabteilung in ein inländ. beherrschendes Unternehmen als Obergesellschaft eingegliedert ist (Organgesellschaft). Zwei in O. stehende Gesellschaften werden im Umsatz- und Gewerbesteuerrecht als Einheit behandelt; bei der Körperschaftsteuer wird der Gewinn der Organgesellschaft bei Vorliegen eines Gewinnabführungsvertrages der Obergesellschaft zugerechnet.
Organschaft,Rechtsverhältnis zw. zwei oder mehreren Unternehmen, die rechtlich selbstständig, aber wirtsch. und organisatorisch voneinander abhängig sind. Eine O. ist gegeben, wenn eine jurist. Person (AG, GmbH) wirtsch., finanziell und organisatorisch wie eine Betriebsabteilung in ein inländ. beherrschendes Unternehmen als Obergesellschaft eingegliedert ist (Organgesellschaft). Zwei in O. stehende Gesellschaften werden im Umsatz- und Gewerbesteuerrecht als Einheit behandelt; bei der Körperschaftsteuer wird der Gewinn der Organgesellschaft bei Vorliegen eines Gewinnabführungsvertrages der Obergesellschaft zugerechnet.