Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Organisationsklausel
Organisationsklausel(Absperrklausel), Bestimmung in einem Tarifvertrag, dass der tarifgebundene Arbeitgeber nur organisierte Arbeitnehmer oder nur der tarifschließenden Gewerkschaft angehörige Arbeitnehmer beschäftigen darf (im angloamerikan. Arbeitsrecht: »Closed Shop«). Beide Klauseln sind nach der Rechtsprechung nichtig, da sie gegen Art. 9 Abs. 3 GG (negative Koalitionsfreiheit) verstoßen.
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