Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Organisationsdelikte
Organisationsdelikte,Straftaten, die in der Bildung, Fortführung oder Unterstützung verbotener (bes. verfassungsfeindl.) Vereinigungen bestehen (z. B. §§ 84 ff., 129, 129a StGB). Bisweilen wird auch die Bandenbildung dazugerechnet.
Organisationsdelikte,Straftaten, die in der Bildung, Fortführung oder Unterstützung verbotener (bes. verfassungsfeindl.) Vereinigungen bestehen (z. B. §§ 84 ff., 129, 129a StGB). Bisweilen wird auch die Bandenbildung dazugerechnet.