Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Organ
Organ[grch. órganon »Werkzeug«] das,
1) Biologie: aus versch. Zellen und Geweben unterschiedl. Struktur zusammengesetzte, für spezif. funktionelle Leistungen verantwortl. Einheit, z. B. Atmungs- oder Verdauungs-O., bei Pflanzen z. B. Wurzel, Spross, Blätter oder Blüte. Funktionell zusammenwirkende O. bilden ein O.-System, z. B. Nerven-, Gefäßsystem.
2) Publizistik: Zeitung oder Zeitschrift (»Sprachrohr«) einer politisch-sozialen oder wirtsch. Organisation (z. B. Partei, Unternehmen, Verband), die der Interessenartikulation und der Selbstdarstellung dient.
3) Recht: eine Person oder Personenmehrheit, die in Staat, Gemeinden, Körperschaften, Vereinen oder Gesellschaften bestimmte, durch Gesetz oder Statut umrissene Aufgaben erfüllt (z. B. Vorstand, Aufsichtsrat).
Organ[grch. órganon »Werkzeug«] das,
1) Biologie: aus versch. Zellen und Geweben unterschiedl. Struktur zusammengesetzte, für spezif. funktionelle Leistungen verantwortl. Einheit, z. B. Atmungs- oder Verdauungs-O., bei Pflanzen z. B. Wurzel, Spross, Blätter oder Blüte. Funktionell zusammenwirkende O. bilden ein O.-System, z. B. Nerven-, Gefäßsystem.
2) Publizistik: Zeitung oder Zeitschrift (»Sprachrohr«) einer politisch-sozialen oder wirtsch. Organisation (z. B. Partei, Unternehmen, Verband), die der Interessenartikulation und der Selbstdarstellung dient.
3) Recht: eine Person oder Personenmehrheit, die in Staat, Gemeinden, Körperschaften, Vereinen oder Gesellschaften bestimmte, durch Gesetz oder Statut umrissene Aufgaben erfüllt (z. B. Vorstand, Aufsichtsrat).