Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ordonnanz
Ordonnạnz[frz.] die,
1) veraltet für Erlass.
2) Militärwesen: in der Bundeswehr ein zu besonderen dienstl. Zwecken abgeordneter Soldat. Der Ordonnanzoffizier ist der Bearbeiter von dienstlich-persönl. Angelegenheiten bei Bataillons- und Brigadekommandeuren und Leitern militär. Dienststellen in entsprechendem Rang.
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