Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ordnungspolitik
Ordnungspolitik,Gesamtheit aller wirtschaftspolit. Maßnahmen, die den rechtl. Ordnungsrahmen gestaltet, innerhalb dessen der Wirtschaftsprozess abläuft. Hat sich ein Staat grundsätzlich für eine marktwirtschaftl. Wettbewerbsordnung auf der Grundlage des Privateigentums an Produktionsmitteln entschieden, dann muss die O. diesen Ordnungsrahmen präzisieren, v. a. durch Ausgestaltung von Wirtschaftsrecht und -verfassung. Teilbereiche der O. sind: Wettbewerbspolitik, Politik zur Gestaltung der Unternehmens- und der Eigentumsordnung, Verteilungs- und Sozialpolitik, Verbraucherberatung und -schutz.
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