Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Ordination
Ordination[lat. ordinatio »Anordnung«; »Einsetzung in ein Amt«] die,
1) Kirchenrecht: in den evang. Kirchen die Beauftragung (keine Weihehandlung) befähigter Gemeindeglieder zur Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung unter Anerkennung und Mitwirkung der Gemeinde und die Verpflichtung des Berufenen auf die Bekenntnisschriften und Gesetze der (Landes-)Kirche, in der kath. Kirche die Spendung des Sakraments der Weihe (Ordo). In den orth. Kirchen (Cheirothesie [»Handauflegung«]) i. e. S. die Weihe der niederen Weihegrade; i. w. S. der konstitutive (rechtsetzende) Akt der Priesterweihe.
2) Medizin: ärztl. Verordnung; veraltet für Sprechstunde.
Ordination[lat. ordinatio »Anordnung«; »Einsetzung in ein Amt«] die,
1) Kirchenrecht: in den evang. Kirchen die Beauftragung (keine Weihehandlung) befähigter Gemeindeglieder zur Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung unter Anerkennung und Mitwirkung der Gemeinde und die Verpflichtung des Berufenen auf die Bekenntnisschriften und Gesetze der (Landes-)Kirche, in der kath. Kirche die Spendung des Sakraments der Weihe (Ordo). In den orth. Kirchen (Cheirothesie [»Handauflegung«]) i. e. S. die Weihe der niederen Weihegrade; i. w. S. der konstitutive (rechtsetzende) Akt der Priesterweihe.
2) Medizin: ärztl. Verordnung; veraltet für Sprechstunde.