Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Orden
Orden[von lat. ordo »Reihe«, »Ordnung«, »Stand«],
1) (Ordensgemeinschaft), Zusammenschluss von Personen, die sich bestimmten Regeln unterwerfen und damit verbundene Verpflichtungen übernehmen.
Christl. Ordensgemeinschaften: in der kath. Kirche von der Kirche bestätigte religiöse Gemeinschaften, deren Mitgl. nach einer Vorbereitungszeit (Noviziat) die Gelübde der Keuschheit, des Gehorsams und der Armut abgelegt und sich zu einem gemeinschaftl. Leben unter der Autorität eines Oberen, oft in einem Kloster, und nach einer bestimmten Lebensordnung (Regel, Konstitution) verpflichtet haben. Man unterscheidet zw. männl. und weibl. O., nach ihrer Tätigkeit zw. kontemplativen und aktiven O. Die O. haben ihre Wurzeln im Mönchtum der frühen Kirche. Im Zusammenhang mit den Kreuzzügen entstanden die geistl. Ritterorden. Die Abwehr von Tendenzen der Verweltlichung innerhalb der Kirche führte im 13. Jh. zur Gründung der Bettelorden. Wichtigster Träger der kath. Reform wurde der im 16. Jh. gegr. O. der Jesuiten. Im 19. Jh. entstanden zahlr., meist in der Krankenpflege und im Erziehungswesen tätige, v. a. weibl. Kongregationen.
Evang. Kirchen Bruderschaft.
In den nicht christl. Religionen spielen die O. im Rahmen des Mönchtums im Buddhismus und Dschainismus eine große Rolle. Im Islam haben die Derwische geistl. O. ausgebildet.
Literatur:
J. Lang Die großen Ordensgründer. Benedikt - Dominikus - Franziskus - Ignatius, Beiträge v. u. a. Freiburg im Breisgau 1990.
2) weltliche O.: Im Verlauf des Spätmittelalters wurden überall in Europa von regierenden Fürsten neue, weltl. Ritter-O. (z. B. Annunziaten-O., Hosenband-O., O. vom Goldenen Vlies) gestiftet, deren Aufgabe der Einsatz für die Stärkung des Ansehens und der Macht des Fürsten war. Dieser hatte stets das Großmeisteramt inne. Äußerer Ausdruck der Mitgliedschaft in einem O. waren die Ordenstracht und -insignien. - Seit dem Beginn der Neuzeit nannten sich auch Gemeinschaften O., z. B. die Sprachgesellschaften im 17. Jh., die weltanschaul. O. der Freimaurer und Rosenkreuzer sowie die student. Geheimbünde Ende des 18. Jh.
3) Verdienst-O.: Ehrenzeichen, Abzeichen für bes. militär., künstler., wiss. u. a. Verdienste. Von der urspr. Gemeinschaft der sog. Hoforden (Orden 2), deren Mitgl. sich gemeinsamen Zielen bzw. Aufgaben verschrieben hatten, wurde im Verlauf der Jh. der Begriff O. auf das Abzeichen dieser Vereinigungen übertragen. Neben diesen - stets einklassigen - O. entstanden im 17./18. Jh. militär. Verdienst- und Tapferkeitsorden, die in zunächst drei, später in fünf »Klassen« eingeteilt waren. - Fast alle Staaten der Welt verleihen O., Ausnahmen bilden u. a. die Schweiz und Israel. - Ehrenzeichen und Medaillen (auch Erinnerungskreuze bzw. -medaillen) - oft volkstüml. als O. bezeichnet - gelten nicht als O. Im Übrigen können O. in Republiken auch »Ehrenzeichen« genannt werden (z. B. Österreich, USA). Die O. und Ehrenzeichen der Bundesrep. Dtl. werden nach dem Bundes-Ges. vom 26. 7. 1957 vom Bundespräs. gestiftet und verliehen (z. B. der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland; genehmigt ist der O. Pour le mérite; Ehrenzeichen sind u. a. das Ehrenzeichen des DRK, das Dt. Feuerwehrehrenkreuz). Die Länder verleihen eigene O. und Ehrenzeichen. Die Annahme ausländ. Titel, O. und Ehrenzeichen bedarf der Genehmigung des Bundespräs. Alle früheren dt. Reichs- und Landesauszeichnungen dürfen getragen werden, sofern sie kein nat.-soz. Symbol enthalten oder dieses vorschriftsmäßig entfernt ist. Verboten bleiben sonstige nat.-soz. Auszeichnungen. - Im Einigungsvertrag wurde geregelt, dass Ansprüche aus verliehenen staatl. Auszeichnungen der DDR erloschen sind.
Literatur:
J. Nimmergut. O. Europas, bearb. v. Augsburg 21991.
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