Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Optionsschein
Options|schein(Bezugsschein, engl. Warrant), Urkunde, in der bei Optionsanleihen das Recht auf den Bezug von Aktien oder auch Anleihen, ausländ. Währungseinheiten, bestimmten Mengen eines Edelmetalls oder Rohstoffs verbrieft ist. Der O. (einer Optionsanleihe können auch mehrere O. beigefügt sein) ist zwar zunächst Teil der Anleihe, kann aber abgetrennt und selbstständig an der Börse gehandelt werden. Dies gilt auch, wenn das Optionsrecht zum Aktienbezug mit einem Genussschein gekoppelt ist (Optionsgenussschein). O., die nicht im Zusammenhang mit einer Optionsanleihe emittiert werden, werden als nackte O. (Naked warrants) bezeichnet. Das Verhältnis von O.-Kurs und Aktienkurs heißt Hebel (Leverage).
Options|schein(Bezugsschein, engl. Warrant), Urkunde, in der bei Optionsanleihen das Recht auf den Bezug von Aktien oder auch Anleihen, ausländ. Währungseinheiten, bestimmten Mengen eines Edelmetalls oder Rohstoffs verbrieft ist. Der O. (einer Optionsanleihe können auch mehrere O. beigefügt sein) ist zwar zunächst Teil der Anleihe, kann aber abgetrennt und selbstständig an der Börse gehandelt werden. Dies gilt auch, wenn das Optionsrecht zum Aktienbezug mit einem Genussschein gekoppelt ist (Optionsgenussschein). O., die nicht im Zusammenhang mit einer Optionsanleihe emittiert werden, werden als nackte O. (Naked warrants) bezeichnet. Das Verhältnis von O.-Kurs und Aktienkurs heißt Hebel (Leverage).