Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Option
Option[lat. »freie Wahl«, »Wunsch«] die,
1) Börsenwesen: Optionsgeschäft.
2) Völkerrecht: der bei Abtretung eines Gebiets an einen anderen Staat vereinbarte Vorbehalt, dass sich dessen Bewohner innerhalb einer bestimmten Frist für eine bestimmte Staatsangehörigkeit erklären können. I. d. R. ist mit der O. für die alte Staatsangehörigkeit die Verpflichtung verbunden, das entsprechende Gebiet zu verlassen.
3) Zivilrecht: die i. d. R. vertraglich eingeräumte Anwartschaft, ein Recht unter bestimmten Bedingungen durch einseitige Erklärung zu erwerben (z. B. Vorkaufsrecht).
Option[lat. »freie Wahl«, »Wunsch«] die,
1) Börsenwesen: Optionsgeschäft.
2) Völkerrecht: der bei Abtretung eines Gebiets an einen anderen Staat vereinbarte Vorbehalt, dass sich dessen Bewohner innerhalb einer bestimmten Frist für eine bestimmte Staatsangehörigkeit erklären können. I. d. R. ist mit der O. für die alte Staatsangehörigkeit die Verpflichtung verbunden, das entsprechende Gebiet zu verlassen.
3) Zivilrecht: die i. d. R. vertraglich eingeräumte Anwartschaft, ein Recht unter bestimmten Bedingungen durch einseitige Erklärung zu erwerben (z. B. Vorkaufsrecht).