Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Opportunitätsprinzip
Opportunitätsprinzip,Recht: strafprozessualer Grundsatz, der die Erhebung einer Anklage in das Ermessen der Anklagebehörde stellt (meist im Zusammenwirken mit dem Gericht). Das O. durchbricht das den Strafprozess beherrschende Legalitätsprinzip. Es ist ein notwendiges Korrektiv des Anklagezwanges, v. a. bei Bagatellsachen. Im Verwaltungsrecht besagt das O., dass eine Behörde nach ihrem Ermessen handeln darf. Dies gilt v. a. im Polizei- und Ordnungsrecht, wo die Polizei befugt, im Grundsatz aber nicht gezwungen ist, gegen Störer einzugreifen.
Im österr. Strafprozess (§ 34 StPO) gilt das O. nur in wesentlich geringerem Umfang. In der Schweiz ist es kantonal unterschiedlich geregelt.
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